







Erhalten Sie die vollständigen Qualitätsberichte aller 2.300 deutschen Krankenhäuser – schneller als der Wettbewerb. Unsere MS Power BI Dashboards & Rohdaten liefern präzise Einblicke in Standorte, Diagnosen, Prozeduren und Ausstattung – ideal für Marktanalysen, Vertrieb und Forschung. Nutzen Sie schlüsselfertige Power BI-Modelle oder analysieren Sie eigenständig mit Excel & Co. Maximale Datenpower, minimale Aufbereitung – sofort startklar!
Die Grundlage bilden die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V erstellt werden. Diese Berichte dienen dazu, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jährlich über die Leistungen, Arbeitsabläufe und die Struktur der Krankenhäuser zu informieren.
Ein Fall wird bei der Entlassung gezählt – und zwar als eine abgerechnete (voll- bzw. teilstationäre) DRG-Fallpauschale im Jahr der Entlassung. Maßgeblich ist also nicht die Aufnahme und nicht die Rechnungsstellung, sondern das Entlassungsdatum.
Wiederaufnahme / Rückverlegung (Fallzusammenführung)
Bei Wiederaufnahme oder Rückverlegung in dasselbe Krankenhaus ist jeweils nur die (zusammengeführte) Fallpauschale zu zählen. Mehrere Aufenthalte werden nach §8 FPV zu einem Fall zusammengefasst – nicht als zwei Fälle gezählt. G-Ba
Wechsel des Entgeltbereichs (Falltrennung)
Ein Fall darf ausschließlich einem Entgeltbereich zugeordnet sein; bei einem Wechsel in einen anderen Entgeltbereich ist für jeden Entgeltbereich ein eigenständiger Fall zu bilden (z. B. Wechsel somatisch ↔ psychiatrisch). Hier entstehen also zwei Fälle. GKV-Spitzenverband
Neugeborene
Neugeborene zählen stets als eigenständige Fälle, getrennt von der Mutter. GKV-Spitzenverband
Jahresübergreifende Aufenthalte
Ein über den Jahreswechsel laufender Aufenthalt fällt in das Berichtsjahr, in dem die Entlassung (bzw. der Fallabschluss) erfolgt – unabhängig vom Aufnahmejahr.
Ja, aus Datenschutzgründen werden in den Qualitätsberichten Angaben zu Fallzahlen die kleiner oder gleich 4 (vier) Fällen wären, nur mit dem Hinweis „Datenschutz“ ausgegeben. Damit die Daten jedoch nicht verloren gehen, werden diese Fälle in unserer Analyse mit dem Mittelwert 2 angegeben.
Generell ja. Da sich jedoch die ICD10 und OPS Kategorisierungen über die Jahre hinweg verändern oder ergänzen, müssen sog. Überleitungstabellen dazu verwendet werden. Sollte Fragen dazu aufkommen, wenden Sie sich gern über unser Kontaktformular an uns.
Die Daten werden so verarbeitet, wie sie in den Qualitätsberichten angegeben werden. Für die Qualität der Informationen in den Qualitätsberichten können wir keine Haftung übernehmen.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden einmal zu Beginn des Jahres, meist im Januar oder Februar, vom GBA veröffentlicht. Die Qualitätsberichte werden immer mit einem Jahr Verzögerung veröffentlicht. Krankenhausdaten.de benötigt dann noch ca. eine Woche, bis die Daten verfügbar sind.
Beispiel:
Die neusten Qualitätsberichte der Krankenhäuser des Jahres 2024 werden im Januar/Februar 2026 veröffentlicht und hier bereitgestellt.
Selbstverständlich können wir Sie Individuell und kostenfrei über die Inhalte und Anwendungsmöglichkeiten des Krankenhausnavigator beraten. Gerne geben wir Ihnen zudem eine Einschätzung Ihres individuellen Anwendungsfalls.
Kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular, gern auch mit Terminvorschlägen.
Die Informationen sind für viele Industrien relevant. Insbesondere für die Pharma- und Medizintechnik bieten die Daten Einblicke in die Behandlungs- und Versorgungsstruktur, da neben Diagnosen und Prozeduren auch Informationen über die Apparative Ausstattung vorhanden ist.